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Speiseabfälle

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Speiseabfall FAQ – Der BRAL in Berlin

Hier finden Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen aus Gastronomie, Lebensmittelproduktion, Industrie und Handwerk Antworten auf häufige Fragen zur gesetzeskonformen Entsorgung von Speiseabfällen, Lebensmitteln sowie Fetten und Ölen. BRAL in Berlin ist Ihr zertifizierter Entsorger für Berlin und Umland – zuverlässig, nachhaltig und rechtssicher gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und EU-Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.

Müssen Speiseabfälle gekühlt werden?

Eine gesetzliche Pflicht zur Kühlung besteht nicht, wird jedoch empfohlen. Bei hohen Außentemperaturen oder längeren Lagerzeiten sollte die Zwischenlagerung in Kühlräumen oder speziellen Konfiskatkühlern erfolgen, um Geruchsbildung und hygienische Risiken zu vermeiden.

Brauche ich zusätzlich eine Biotonne oder ein Fettfass?

Für gewerbliche Küchen genügt der Speiseabfallbehälter. Kompostierbare Abfälle wie Obst- und Gemüsereste können ebenfalls dort entsorgt werden. Für größere Mengen an Fett oder Öl – über 20 Litern – empfiehlt sich ein separates Fettfass oder entsprechender Altspeisefettbehälter. -> Anfrage zur Entsorgung von Speisefetten

Darf ich Speiseabfälle an Tiere verfüttern?

Nein. Die Verfütterung von Speiseabfällen ist seit 01.11.2006 in der gesamten EU verboten. Nur zugelassene Entsorgungsbetriebe dürfen diese Stoffe annehmen und in zugelassenen Anlagen verwerten.

Welche Verantwortung trägt der Abfallerzeuger?

Der Abfallerzeuger bleibt rechtlich verantwortlich für eine ordnungsgemäße Entsorgung. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und im Wiederholungsfall der Entzug der Betriebserlaubnis. Zuständige Kontrollen führen in Berlin die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter durch.

Wie verhindere ich Fremdeinwürfe in meine Abfallbehälter?

BRAL liefert auf Wunsch verschließbare Behälter inklusive Kette und Schloss, damit Unbefugte keinen Zugang haben und Sie vor Zusatzkosten geschützt sind.

Welche Probleme treten im Sommer auf?

Hitze und Geruchsbildung lassen sich vermeiden, wenn der Abholrhythmus erhöht und die Behälter kühl gelagert werden. Nach jeder Leerung stellt BRAL gereinigte und desinfizierte Austauschbehälter bereit.

Was tun, wenn der Behälter vermüllt ist und nicht geleert wird?

Der Inhalt muss sortenrein sein – also keine Fremdabfälle. Bei Verunreinigung kann die Abholung verweigert werden. Es entstehen höhere Kosten für die Entsorgung.

Müssen auch abgelaufene Lebensmittel entsorgt werden?

Ja. Abgelaufene, beschädigte oder nicht mehr verkehrsfähige Lebensmittel müssen in zugelassenen Anlagen behandelt werden. BRAL in Berlin übernimmt die sichere Abholung und Entsorgung – auch für große Chargen aus Handel, Gastronomie oder Industrie. Fragen sie uns gerne an und erhalten Sie ein Angebot von uns.

Wie wird mit Tiefkühlschäden oder Kühlkettenunterbrechungen umgegangen?

Bei Stromausfällen, defekten Kühlanlagen oder Transportschäden entstehen schnell verderbliche Abfälle. BRAL in Berlin bietet kurzfristige Entsorgungen, inklusive Nachweisführung zur Dokumentation für die Lebensmittelaufsicht.

Was passiert mit Brotabfällen, Teigresten oder Fehlchargen?

Diese organischen Produktionsabfälle werden als Speiseabfälle klassifiziert. BRAL in Berlin holt Teigabfälle, Brotreste oder nicht verwendbare Backwaren ab.

Wie erfolgt die Entsorgung von Küchenabfällen und Produktionsresten?

Küchen- und Produktionsabfälle aller Art – von Schälresten bis zu Kochabfällen – werden separat gesammelt und in geschlossenen Behältern transportiert. Die anschließende energetische Verwertung erzeugt Biogas und biologische Düngemittel.

Wie entsorge ich Altspeisefette und Speiseöle?

BRAL in Berlin stellt spezielle Fettbehälter für Altspeiseöle und Frittierfette bereit. Diese Fette werden regelmäßig abgeholt und zu Biodiesel weiterverarbeitet. Der Fettabscheider-Service sorgt zusätzlich für gesetzeskonforme Reinigung und Entsorgung. Stellen Sie gerne Ihre Anfrage

Welche Betriebe profitieren vom BRAL-Service?

Restaurants, Hotels, Kantinen, Bäckereien, Lebensmittelhersteller, Supermärkte, Großhändler, Fleischereien sowie Catering- und Eventbetriebe im Raum Berlin und Brandenburg nutzen den BRAL in Berlin-Komplettservice für gesetzeskonforme Entsorgung.

Was kostet die Entsorgung von Speiseabfällen?

Die Kosten richten sich nach Abfallart, Menge und Abholrhythmus. Durch separate Sammlung von Fetten oder Ölen können Gebühren reduziert werden. BRAL in Berlin bietet transparente Preise und individuelle Angebote auf Anfrage.

Wie kann ich eine Abholung beauftragen?

Die Abholung kann telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Website veranlasst werden. Nach Klärung von Standort, Mengen und Art der Abfälle wird ein passender Abholplan abgestimmt.

Wie trägt die Entsorgung zur Nachhaltigkeit bei?

Speiseabfälle, Fette und Öle werden nicht einfach entsorgt, sondern zur Energiegewinnung genutzt. Aus organischen Reststoffen wird klimafreundliches Biogas, die Reststoffe dienen als natürlicher Dünger. So leisten Betriebe einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.

Warum sollte man BRAL in Berlin beauftragen?

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb bietet BRAL in Berlin umfassende Erfahrung, pünktliche Abholung, gesetzliche Nachweise und nachhaltige Verwertungsketten – speziell für Unternehmen im Großraum Berlin und Brandenburg.

Kontakt und Beratung

Sie haben Fragen, besondere Anforderungen oder benötigen ein individuelles Angebot? Das Team der BRAL in Berlin steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Tel: 030 983 06 08 98
E-Mail: speisereste@bral.de