Elektro- und Elektronikschrott
Welcher Elektroschrott wird von der BRAL GmbH in Berlin abgeholt?
Wir holen Kühlschränke, Gefrierschränke, Waschmaschinen, Trockner, Herde (sog. weiße Ware), Fernseher, Flachbildschirme, Computer, Computerzubehör, Drucker, Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte ab – also alles, was Sie in die Steckdose stecken können oder mit einer Batterie bzw. Akku betrieben werden kann.
Können wir auch unsere E-Bikes zur Entsorgung abgeben?
Ja, Sie können uns Ihre E-Bikes zur kostenlosen Entsorgung vorbeibringen. Wir holen diese auch bei Ihnen ab. Dazu gehören auch E-Scooter, Hoverboards wie auch Seagway´s.
Dürfen Sie Elektroschrott transportieren und entsorgen.
Ja, die BRAL ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, darf Elektroschrott transportieren und entsorgen. Wir haben auch die Genehmigung für die Behandlung von Elektroschrott. Im Internet finden sich sehr viele Dienstleister, die mit der Entsorgung von Elektroschrott werben. Viele dieser Anbieter verfügen leider nicht über die notwendige Genehmigung / Zertifizierung. Wenn Sie sicher sein wollen, lassen Sie sich diese einfach vorab zeigen. Zertifizierte Entsorger haben damit in der Regel kein Problem. Sie freuen sich eher über verantwortungsbewusste Kunden.
Holen Sie auch Altgeräte von Gewerbebetrieben
Ja, die BRAL bietet Gewerbebetrieben wie auch öffentlichen Einrichtungen die Abholung und Annahme Ihrer Altgeräte an. Die Menge spielt dabei keine Rolle. Die BRAL verfügt auch über ausreichend Erfahrung mit großen Mengen und entsorgt bereits seit vielen Jahren den E-Schrott vieler großer Berliner Unternehmen und Institutionen.
Nehmen Sie auch Regale, Couchgarnituren und Schränke mit?
Nein, Sperrmüll wird von uns nicht abgeholt. Wenden Sie sich bitte an die BSR – Sperrmüllabholung.
Entsorgen Sie auch Nachtspeicheröfen?
Ja, allerdings nehmen wir diese nur an. Eine Abholung ist durch uns nicht möglich. Nachspeicheröfen und Öfen mit Asbest bzw. Schamottsteinen sind gefährliche Abfälle, die von der BRAL angenommen werden.
Kommen Sie auch Sonnabends die Geräte abholen?
Unsere Abholzeiten sind Montag – Freitag zwischen 6.00 – 14.00 Uhr
Holen Sie die Geräte auch aus der Wohnung ab?
Ja, unsere Mitarbeiter holen die Altgeräte aus dem Dachboden, der Wohnung oder dem Keller ohne Aufpreis ab.
Demontieren Sie die Waschmaschine, den Herd, die Abzugshaube oder anderes auch?
Nein, wir sind ein Entsorgungsunternehmen und dürfen keine Demontagen vornehmen.
Transportiert die BRAL GmbH Geräte auch von einer Wohnung in die andere Wohnung?
Leider nein, denn wir können für dabei evtl. auftretende Schäden nicht haften.
Nehmen sie auch Schrott mit?
Ja, gerne nehmen wir auch Ihren Schrott mit, zahlen dafür aber keine Vergütung.
Speiseabfälle
Müssen die Speiseabfälle gekühlt werden? (gesetzliche Forderung?)
Vom Gesetzgeber nicht festgeschrieben, aber zu empfehlen, z. B. Konfiskatkühler, Kühlraum
Brauche ich außer der Speiseabfalltonne – auch eine Biotonne und ein Fettfass?
Nein. In die Biotonne kommen kompostierbare Abfälle wie Obst und Gemüse. Dieses darf auch in den Speiseabfallbehälter. Fett: geringe Mengen ( bis zu 20 l ) können problemlos in den Speiseabfallbehälter entsorgt werden. Bei größeren Mengen empfiehlt sich ein eigenes Fettfass. Spart Kosten. (Fett wird vergütet)
Umgekehrt dürfen tierische Abfälle nicht in die Biotonne. Bioafall wird unbehandelt kompostiert.
„Bei mir kommt immer ein Bekannter, Schweinezüchter, der entsorgt umsonst oder sehr billig und verfüttert die Reste an seine Schweine.“
Eindeutig verboten. Die Entsorgung von Speiseabfällen darf nur in dafür zugelassene Anlagen von Entsorgern erfolgen. Ab 01.11.2006 generelles Verfütterungsverbot europaweit.
„Aber die Zulassung ist doch nicht mein Problem, der Entsorger macht sich doch strafbar.“
Falsch. Auch der Abfallerzeuger ist verantwortlich für die Verordnungskonforme Entsorgung seiner Abfälle und macht sich in v.g. Fall einer Ordnungswidrigkeit schuldig. In Berlin erfolgt die Kontrolle durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Stadtbezirke.
„Meine Behälter stehen auf einem öffentlich zugängigen Müllplatz, jeder kann dort seinen Müll entsorgen und ich muss bezahlen.“
Die Behälter können auf Wunsch mit Kette und Schloss, also verschließbar, geliefert werden.
Probleme im Sommer
Kühlung der Behälter und Abholturnus erhöhen.
Behälter wurde nicht entleert, da vermüllt.
Müll aus dem Behälter selbst entfernen oder als Alternative die Abholung als Restmüll bestellen. Aber Achtung. Kosten ca. das 3 –fache.
„Eigentlich interessiert mich das alles überhaupt nicht, brauche keine Speiseabfallentsorgung.“
Die Entsorgung der Speiseabfälle ist vorgeschrieben. Deren Einhaltung wird in Berlin von den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelämtern kontrolliert. Die Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Bei mehrmaligen Verstößen kann die Betriebserlaubnis bzw. Gewerbegenehmigung entzogen werden. Durch die Entsorger der anderen Abfälle kann und wird teilweise die Entsorgung verweigert werden, wenn Speiseabfälle in deren Abfalltonnen landen.
Entsorgung verweigert
Durch die Entsorger der anderen Abfälle kann und wird teilweise die Entsorgung verweigert werden, wenn Speiseabfälle in deren Abfalltonnen landen.