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Speiseabfälle

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Frau Birgit Reitzig
Tel: 030. 983 06 08 98
Fax: 030. 983 06 08 99
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Müssen die Speiseabfälle gekühlt werden? (gesetzliche Forderung?)

Vom Gesetzgeber nicht festgeschrieben, aber zu empfehlen, z. B. Konfiskatkühler, Kühlraum

Brauche ich außer der Speiseabfalltonne – auch eine Biotonne und ein Fettfass??

Nein. In die Biotonne kommen kompostierbare Abfälle wie Obst und Gemüse. Dieses darf auch in den Speiseabfallbehälter. Fett: geringe Mengen ( bis zu 20 l ) können problemlos in den Speiseabfallbehälter entsorgt werden. Bei größeren Mengen empfiehlt sich ein eigenes Fettfass. Spart Kosten. (Fett wird vergütet)
Umgekehrt dürfen tierische Abfälle nicht in die Biotonne. Bioafall wird unbehandelt kompostiert.

“Bei mir kommt immer ein Bekannter, Schweinezüchter, der entsorgt umsonst oder sehr billig und verfüttert die Reste an seine Schweine.”

Eindeutig verboten. Die Entsorgung von Speiseabfällen darf nur in dafür zugelassene Anlagen von Entsorgern erfolgen. Ab 01.11.2006 generelles Verfütterungsverbot europaweit.

“Aber die Zulassung ist doch nicht mein Problem, der Entsorger macht sich doch strafbar.”

Falsch. Auch der Abfallerzeuger ist verantwortlich für die Verordnungskonforme Entsorgung seiner Abfälle und macht sich in v.g. Fall einer Ordnungswidrigkeit schuldig. In Berlin erfolgt die Kontrolle durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Stadtbezirke.

“Meine Behälter stehen auf einem öffentlich zugängigen Müllplatz, jeder kann dort seinen Müll entsorgen und ich muss bezahlen.”

Die Behälter können auf Wunsch mit Kette und Schloss, also verschließbar, geliefert werden.

Probleme im Sommer

Kühlung der Behälter und Abholturnus erhöhen.

Behälter wurde nicht entleert, da vermüllt.

Müll aus dem Behälter selbst entfernen oder als Alternative die Abholung als Restmüll bestellen. Aber Achtung. Kosten ca. das 3 –fache.

“Eigentlich interessiert mich das alles überhaupt nicht, brauche keine Speiseabfallentsorgung.”

Die Entsorgung der Speiseabfälle ist vorgeschrieben. Deren Einhaltung wird in Berlin von den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelämtern kontrolliert. Die Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Bei mehrmaligen Verstößen kann die Betriebserlaubnis bzw. Gewerbegenehmigung entzogen werden. Durch die Entsorger der anderen Abfälle kann und wird teilweise die Entsorgung verweigert werden, wenn Speiseabfälle in deren Abfalltonnen landen.

Durch die Entsorger der anderen Abfälle kann und wird teilweise die Entsorgung verweigert werden, wenn Speiseabfälle in deren Abfalltonnen landen.

Speisereste und Speiseabfälle richtig entsorgen